Haben wir Ihr Interesse geweckt?

 

Und Sie wollen über unseren Tauschkreis mehr erfahren, dann kontaktieren Sie uns oder kommen einfach zum nächsten Tauschkreis-Treffen.

 

 

  • Unsere Währung heißt „Kin.“

  • 10 Kin entsprechen 1 Stunde Arbeitszeit oder 10 EUR.

  • Gerätschaften, die Sie besitzen und zur Verfügung stellen können.

  • Zeit, die Sie für andere Menschen übrig haben.

  • kreative Ideen, die Sie einsetzen können, um allen möglichen Herausforderungen zu begegnen.

oder einfach nur gute Laune, mit der Sie andere anstecken können.

 

 

Tausch Regeln


Präambel
Der Tauschkreis Ortenau ist ein Zusammenschluss von Menschen, die in einer zunehmend anonymen Gesellschaft den Gedanken der Nachbarschaftshilfe wieder beleben wollen. Einen wichtigen Stellenwert haben die sozialen Kontakte. Sie schaffen ein Netz der gegenseitigen Unterstützung.


Namen
Der Tauschkreis hat den Namen "Tauschkreis Ortenau - Kintschmer mol..." Die Abkürzung lautet
TKO.


Teilnahmebedingungen
Teilnehmen kann jede/r über 16 Jahre, der/die die Tauschregeln anerkennt und den Mitgliedsbeitrag bezahlt.


Das Mitgliedsjahr ist das Kalenderjahr. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1 Euro pro angefangenen Monat.

Der Eurobeitrag wird beim Eintritt in den TKO im Voraus für den Rest des Mitgliedsjahres fällig.
Darin enthalten ist der Bezug der Tauschzeitung und des Ergänzungsblattes, welche im Wechsel alle zwei Monate erscheinen. Wird die Tauschzeitung nicht in Papierform gewünscht, so beträgt der Mitgliedsbeitrag 0,5 Euro pro angefangenen Monat. Der Eurobeitrag kann in Absprache mit der Kerngruppe aus KIN-Guthaben auch in KIN bezahlt werden. Zusätzlich zum Eurobeitrag wird ein Beitrag von 1 KIN pro angefangenen Monat erhoben. Der KIN-Beitrag wird nach Ende des Mitgliedsjahres in die KINCard eingetragen.

Neue Mitglieder müssen die ersten 12 Monate keinen KIN-Beitrag zahlen
Tauscheinheit Getauscht wird bargeldlos, ZEIT gegen ZEIT. Unkosten können in Euro beglichen werden. Die Tauschpartner handeln die Bedingungen und Leistungen für ihr Tauschgeschäft vorher verbindlich untereinander aus: Es ist eminent wichtig, dass
im Vorfeld mit dem jeweiligen Tauschpartner abgesprochen wird, wieviel KIN man bereit ist, für das entsprechende Tauschgeschäft zu geben und ob eventuelle Kosten anfallen, die in Euro zu begleichen sind (z.B. Fahrt- oder Materialkosten).

 

Die Tauscheinheit ist das KIN. Der Richtwert ist 1 Stunde = 10 KIN. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Untergrenze für den auszuhandelnden Stundensatz sind 8 KIN, die Obergrenze sind 12 KIN.

 

KintschmerCard (KINCard)
Jede/r Teilnehmer/in kann nur ein Kintschmer-Konto eröffnen, dafür erhält er/sie einen Pass (KINCard) für Buchungen. Die Gültigkeit der KINCard ist auf das Kalenderjahr beschränkt. Die jeweilig gültigen Karten sind durch Aufdruck (Gültigkeitsjahr) und Farbe unterscheidbar. Auf der KINCard wird der Saldo gebildet, d.h. neue Umsätze werden mit dem alten sofort verrechnet.
Damit können die Tauschpartner gleich feststellen, ob sich das Konto noch im "zulässigen" Rahmen bewegt. Es ist darauf zu achten, dass beim Saldo immer ein entsprechendes Vorzeichen vor dem Saldo steht, d.h. bei Überschuss an KIN (+), aber bei den "Kredit-KINPunkten" (-). Jeder Eintrag wird
datiert, damit Tauschgeschäfte auch später noch nachvollzogen werden können. Die Unterschrift beim KIN-Empfänger nicht vergessen.
Am Jahresende müssen alle KINCards an das abrechnende Mitglied der Kerngruppe eingesandt werden. Die Salden werden auf die neuen Karten übertragen, der KINBeitrag berechnet und die neuen Karten zurückgesandt.
Wenn die KINCard verloren geht, ist es möglich, den Kontostand zu recherchieren. Endgültig nachweisen kann man den Stand erst am Jahresende, nach Rücklauf aller Karten. Die KINCard soll so sorgsam wie eine Scheckkarte behandelt werden. Für die Einreichung der KINCard an die Kontaktadresse ist der/die Teilnehmer/in verantwortlich. Wertschöpfung Die Salden auf der KINCard sind auf –100KIN / +250 KIN begrenzt. Über höhere Grenzen entscheidet die Kerngruppe auf Antrag. Sie werden dann auf der KINCard eingetragen und gelten ein Jahr. Wird die untere KIN-Grenze überschritten, muss der Differenzbetrag in Euro beglichen werden, bevor eine neue KINCard ausgestellt wird. Wird die obere KIN-Grenze überschritten, wird vom Differenzbetrag 25% vom Mitgliedskonto auf das SozialKonto übertragen.

 


Soziale Komponente
Für Mitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen selbst keine Arbeiten mehr anbieten und ausführen können, gilt:
Auf Antrag oder bei offensichtlicher Betroffenheit können sie durch die Kerngruppe vom KIN-Beitrag befreit
werden. Sie bezahlen dann nur noch den Eurobeitrag.


Vorausetzungen:
mindestens fünfjährige Mitgliedschaft in der Regel erst ab einem Alter von 70 Jahren, in berechtigten Einzelfällen kann davon abgewichen werden.
innerhalb der letzten 5 Jahre aktive Tauschangebote in der Zeitung
Das eigene KIN-Guthaben (+KIN) muss aufgebraucht sein.
Für diese Mitglieder wird ein SozialKonto eingerichtet. Dieses wird durch Spenden anderer Mitglieder und durch abgeschöpfte überzogene Mitgliederguthaben mit KIN gefüllt Aus diesem SozialKonto erhalten die
betroffenen Mitglieder eine jährliche Zuwendung von 40 KIN.
Falls weniger KIN im SozialKonto sind, als ausgegeben werden müssten, erhält jedes der betroffenen Mitglieder nur den höchstmöglichen Bruchteil aus der vorhanden Summe. Falls mehr KIN im SozialKonto sind, als gebraucht werden, können diese auch für Zwecke gebraucht werden, die allen Mitgliedern zugute kommen.


Austritt / Ausschluss
Will ein/e Teilnehmer/in aus dem Tauschkreis austreten, muss dieses bei der Kontaktadresse schriftlich bekannt gegeben werden und der KIN-Kontosaldo auf Null sein. In Ausnahmefällen kann ein Minus mit Euro ausgeglichen werden. Dies muss durch die Kerngruppe genehmigt werden.
Schwere Verstöße gegen die Tauschregeln haben den Ausschluss aus dem TKO zur Folge. Er wird in diesem Fall von der Kerngruppe nach Anhörung des/der Betroffenen ausgesprochen.


Passive Mitgliedschaft
Eine passive Mitgliedschaft ist auf Antrag zum Jahresbeitrag von 6 € möglich. Das Mitglied erhält 1x pro Jahr die Tauschzeitung nach der Jahreshauptversammlung. Auf Wunsch können die Tauschzeitungen per Email bezogen werden.
Tauschgeschäfte sind nicht möglich.


Haftung
Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der Teilnehmer/innen.
Haftung, Garantie und Verantwortung für Tauschgeschäfte trägt jeder Tauschpartner selbst, der TKO übernimmt keine Garantie, Haftung und Verantwortung für: die evtl. notwendigen Fachkenntnisse der Tauschpartner
die Erbringung von Gegenleistungen, Wert und Qualität der erbrachten Leistungen schuldrechtliche Beziehungen
Für evtl. auftretende rechtliche Konsequenzen sind die Tauschpartner selbst verantwortlich. Es wird empfohlen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.


Kerngruppe
Die Verwaltung, Organisation des TKO und die Erstellung der Tauschzeitung obliegen der Kerngruppe. Bei Meinungsverschiedenheiten von Mitgliedern untereinander gibt die Kerngruppe Ratschläge und versucht Probleme zu klären. Sie fungiert als Schiedsstelle. Die Kerngruppe behält sich vor, Einträge in der Tauschzeitung, die den Grundsätzen des TKO widersprechen, zurückzuweisen. Diese Tauschregeln können von der Kerngruppe den sich veränderten Umständen angepasst werden.
Änderungen werden von den Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung mehrheitlich beschlossen. Die Kerngruppe ist für jedes Mitglied offen.
Verabschiedet auf der Jahreshauptversammlung am 29.01.2013